Rahmenbedingungen

Verschwiegenheitspflicht

Als Therapeutin unterliege ich der gesetzlich verankerten Schweigepflicht. diese dient dem Schutz, der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn (§ 15 PthG)

Setting

Je nach Problemstellung und Anforderung an eine Therapie kann diese einige Monate bis zu mehreren Jahren dauern.  Eine Einheit, üblicherweise 1x pro Woche von 50 Minuten Dauer.
Die Behandlungsdauer kann variieren und wird gemeinsam vereinbart. Eine finanzielle Refundierung besteht grundsätzlich bei einem bestehenden Versicherungsverhältnis für alle Kassen.

Absageregelung

Da ich bei einer Sitzung die vereinbarte Zeit für Sie reserviere ist dies verbindlich. Daher ist es wichtig, dass Termine, die nicht eingehalten werden können, 48 Stunden vorher abgesagt werden. Ist das nicht möglich, ist das Honorar trotzdem zu entrichten. Damit schließe ich mich der Absageregelung des ÖBVP (Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie) an.

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